proWIN Stiftung
Die 2010 ins Leben gerufene proWIN Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, die Lebenssituation Not leidender Kinder in Deutschland und im Ausland nachhaltig zu verbessern.
Die Organisation wurde am 23. März desselben Jahres vom Saarländischen Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt.
Maßnahmen der Stiftung
- Förderung von (vor-) schulischen Einrichtungen
- Förderung des Baus von neuen und Unterstützung von bestehenden Krankeneinrichtungen
- Unterstützung bei der Gründung von Kinder- und Jugenddörfern
- Jede Art der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Katastrophengebieten
- Förderung von Projekten, die von steuerbegünstigten Körperschaften getragen werden und der Sicherung eines menschenwürdigen Lebens von Kindern und Jugendlichen sowie ihrer gesellschaftlichen Integration dienen
- Förderung der Inklusion und/oder Integration Kinder und Jugendlicher
- Förderung von kulturellen und musikalischen Projekten und Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen, sofern auch notleidende Kinder im Sinne der Satzung daran teilhaben und profitieren
- Förderung von Maßnahmen zur Eigeninitiative und Selbstverantwortung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen
Häufig gestellte Fragen
- Wer hat die proWIN Stiftung gegründet?
- Die proWIN Stiftung wurde von der proWIN Gründerfamilie (Familie Winter und Schäfer) ins Leben gerufen.
- Seit wann existiert die proWIN Stiftung?
- Die Urkunde über die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der "proWIN Stiftung" wurde am 23. März 2010 ausgestellt. (im Sinne des § 80 BGB). Bekanntmachung im Amtsblatt des Saarlandes erfolgt durch die Stiftungsbehörde.
- Was sind die primären Förderziele der proWIN Stiftung?
- Die bereitgestellten Mittel fließen in soziale Kinder- und Jugendprojekte im In- und im Ausland. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Einzelschicksale gefördert werden.
- Wer vertritt die proWIN Stiftung?
- Vorstandsmitglieder der proWIN Stiftung sind Ingolf Winter, Gabi Winter, Stefan Schäfer, Sascha Winter und Michael Winter. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 5 Jahre. Die Vorstandsmitglieder üben ihr Amt ehrenamtlich aus.
- Wie hoch ist das Stiftungskapital?
- Die Stiftung wird mit einem Barvermögen von 100.000,- € ausgestattet. Dieses ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Verwaltungskosten der Stiftung sind aus den Erträgen und Spenden vorab zu decken. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.